Mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist vor Beginn der Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Einwilligung der betroffenen Personen notwendig.
Personalberater, Personalvermittler sowie HR-Abteilungen in Unternehmen sind hier besonders gefordert: Es muss sichergestellt werden, dass für alle neuen Bewerber und Bewerberinnen eine rechtskonforme Einwilligung eingeholt wird.