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Diskriminierung eines Stellenbewerbers wegen seines Alters |
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Montag, 23. August 2010 |
Diskriminierung eines Stellenbewerbers wegen seines Alters Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein „junger“ Bewerber gesucht wird.
Gesucht wurde ein/e „zunächst auf ein Jahr befristet eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljuristin/Volljuristen“. Der Kläger erhielt eine Absage, ohne zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden zu sein. Bekommen hat den Arbeitsplatz eine 33jährige Juristin. Ein 62-Jähriger Jurist hat Klage wegen einer unzulässigen Benachteiligung aufgrund seines Alters erhoben und eine Entschädigung in Höhe von 25.000,00 Euro sowie Schadensersatz in Höhe eines Jahresgehalts verlangt.
Das Arbeitsgericht hat die Beklagte zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts verurteilt und die Klage im Übrigen abgewiesen. Stellen sind u.a. „altersneutral“ auszuschreiben. Pressemeldung des BAG vom 23.08.2010. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 3. Juni 2009 - 10 Sa 719/08 -
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