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Mehrwertsteuererhöhung
Mittwoch, 15. November 2006

 

Ab dem 1.1.2007 gilt ein neuer Mehrwertsteuersatz von 19% anstelle von 16%. Der ermäßigte Satz in Höhe von 7% bleibt erhalten.

Nutzer unseres Restaurantsystems Hermes benötigen für die Umstellung kein Update. Die Änderung erfolgt über das Stammdatenprogramm und ist recht einfach durchzuführen. Die Vorbereitungen dazu können bereits jetzt durchgeführt werden, die eigentliche Umstellung erfolgt zum Jahreswechsel.

Bitte ändern Sie dazu nicht einfach den MwSt.-Wert von 16 auf 19%. Damit würden Sie die bisherigen Buchungen auf diesen Satz ändern. Für eine korrekte Umstellung gehen Sie nach folgender Anleitung vor:

  1. Starten Sie "HermesStammdaten".
  2. Drücken Sie die Schaltfläche "MwSt.".
  3. Wählen Sie die Karte "Mehrwertsteuersatz".
  4. Legen Sie hier mit "Neu" einen neuen Satz an.
  5. Wählen Sie für Bezeichnung z.B. "19% MwSt." und als Satz "19".
  6. Soweit Ihre Hermes-Version es unterstützt, können Sie hier noch Symbole für den Windowsdruck bzw. Bondrucker zur Steuerkennzeichnung anlegen.
  7. Über "OK" wird der neue Satz gespeichert. Sie können HermesStammdaten jetzt wieder beenden.

Die Vorbereitungen für den Wechsel des Steuersatzes sind damit abgeschlossen.

Der eigentliche Steuersatzwechsel erfolgt am 1. Januar durch folgende Schritte:

  1. Starten Sie "HermesStammdaten"
  2. Drücken Sie die Schaltfläche "MwSt.".
  3. Wählen Sie die Karte "Zuordnung". Hier muss jeder Eintrag, der aktuell 16% MwSt. ausweist, nun auf 19% geändert werden. Dies erfolgt jeweils durch Auswahl des Eintrags und Drücken der Schaltfläche "Ändern", oder einfach durch einen Doppelklick.
  4. Wählen Sie hier jeweils den neuen Eintrag "19% MwSt." und bestätigen Sie Ihre Wahl mit "OK".
  5. Sie können HermesStammdaten jetzt wieder beenden.

Damit ist die Mehrwertsteueränderung in Hermes erfasst und die folgenden Buchungen werden bei einem normalen Mehrwertsteuersatz mit 19% erfasst.

Für das steuerrechtliche Vorgehen zum Mehrwertsteuerwechsel, insbesondere welche Buchungen vor und welche erst nach dem Wechsel durchgeführt werden müssen, fragen Sie bitte frühzeitig Ihren Steuerberater.

 
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